Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge, welche die Firma 24 Security über die Erbringung Ihrer Dienstleistungen abschliesst. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit

2. Honorar und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Dienstleistungen von 24 Security werden auf der Grundlage des Zeitaufwands der Mitarbeiter abgerechnet. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit beträgt eine Halbestunde. Die Mindestdauer für einen Auftrag beträgt 4 Stunden.
2.2 Der Einsatz von Hunden wird ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Dabei wird der Hund wie ein Mitarbeiter behandelt, jedoch zu einem anderen Tarif.
2.3 Die Stundensätze, die zu leistende Zuschläge, Gebühren für Leihgeräte und die Erstattung von Auslagen für Mitarbeiter und Hunde werden gemäss den schriftlichen Vereinbarungen oder Auftragsbestätigungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma 24 Security festgelegt.
2.4 Die Rechnungen der Firma 24 Security für Ihre Dienstleistungen sind gemäss schriftlicher Vereinbarung oder schriftlicher Auftragsbestätigung zu begleichen.
2.5 Die Zahlung erfolgt gemäss Vertragsvereinbarung.

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Hausrecht (Hausfriedensbruch StGB Art. 186 / Besitzesschutz ZGB Art. 926) Für die Dauer der Dienstleistung, welche die Firma 24 Security für den Auftraggeber erbringt, gewährt dieser den Mitarbeitern von 24 Security Hausrecht. Ebenfalls gewährt er den Mitarbeitern von 24 Security die Selbsthilfe zum Besitzerschutz (§§ 861 ff. BGB). Die Mitarbeiter der Firma 24 Security sind insbesondere ermächtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, welche für die Ausführung ihres Auftrages erforderlich oder nützlich sind.
3.2 Falls die Räumlichkeiten des Auftraggebers von einer Behörde (wie Feuerpolizei, Gewerbepolizei etc.) sporadisch kontrolliert werden, hat der Auftraggeber die Firma 24 Security hierüber zu informieren. Ebenfalls informiert werden muss die Firma 24 Security über Vorfälle, welche die Sicherheit der von 24 Security beschützten Personen und/oder Objekten betreffend (Drohung, Anschläge, etc.)
3.3 Der Auftraggeber hat die von 24 Security zur Verfügung gestellten Leihgeräte sorgfältig zu behandeln und haftet für Schäden, an ihm zur Verfügung gestellten, Leihgeräten. Insbesondere hat er die Kosten für die Neuanschaffung eines defekten Leihgerätes zu bezahlen, sollte das defekte Leihgerät nicht mehr repariert werden können oder die Kosten der Reparatur die Kosten einer Neuanschaffung übersteigen.
3.4 Der Auftraggeber ist nicht befugt, Mitarbeiter der Firma 24 Security für die Übernahme von Sicherheitsaufgaben einzustellen und/oder zu beauftragen, für die Dauer von einem Jahr seit dem letzten Auftrag, welcher die Firma 24 Security für den Auftraggeber ausgeführt hat.
3.5 Absagen von Aufträgen, nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, werden mit 50% vom vertraglich vereinbarten Volumen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4. Rechte und Pflichten der Firma 24Security

4.1 Die Firma 24 Security führt Ihren Auftrag sorgfältig aus. Sie ist berechtigt, Hilfspersonen wie Subunternehmen, Drittdienstleister, etc. beizuziehen.
4.2 Schlüssel, Badges etc., welche der Auftraggeber an 24 Security im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung stellt, werden von der Firma 24 Security sorgfältig behandelt und dem Auftraggeber nach beendetem Auftrag wieder übergeben.
4.3 Die Mitarbeiter von 24 Security sind mit Pfeffersprays ausgerüstet. Andere Selbstverteidigungsmassnahmen werden nur in Absprache mit der Geschäftsleitung und dem Auftraggeber gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt.

5. Haftung

Die Firma 24 Security haftet für Schaden an Personen und Objekten, welcher ihre Mitarbeiter oder von 24 Security beigezogene beauftragte Dritte grobfahrlässig verursacht haben, bis zu einem Betrag von CHF 30‘000’000.00. Die Firma 24 Security verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Deckungsumfang von CHF 30‘000000.00. Jede weitere Haftung wird wegbedungen. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für jede Art von indirektem Schaden.

6. Beendigung von Vertragsverhältnissen

Unbefristete Vertragsverhältnisse können mit einer Kündigungsfrist, gemäss vertraglicher Abmachung, jeweils auf ein Monatsende hin schriftlich gekündigt werden. Befristete Vertragsverhältnisse enden ohne weiteres mit dem Ablauf der Frist und können nicht gekündigt werden.

7. Geheimhaltung

Der Auftraggeber und die Firma 24 Security verpflichten sich, alle Tatsachen vertraulich zu behandeln, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Die Mitarbeiter von 24 Security sind über die Geheimhaltungspflicht informiert.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt als Gerichtsstand Richteramt Thal-Gäu und schweizerisches Recht als vereinbart.

Egerkingen, März 2024 Version 1.2